Kontakt
AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM HAMBURG
Ethik-Komitee

Hohe Weide 17
20259 Hamburg

(040) 790 20 - 10 30

ethik.dkh@agaplesion.de

Ethische Fragestellungen

Das Ethik-Komitee berät in schwierigen ethischen Fragen. Diese Beratung kann in Form einer ethischen Fallbesprechung erfolgen, in der Lösungen für ethische Probleme und Konflikte gesucht werden. Kann der Wille des Patienten oder der Patientin durch die Schwere der Erkrankung nicht erfragt werden, sucht das Ethikkomitee den mutmaßlichen Patientenwillen zu ergründen.

Empfehlungen des Ethikkomitees sind als Ratschläge, nicht als Entscheidungen zu verstehen.

Das Ethik-Komitee erarbeitet aber auch allgemeine Stellungnahmen zu wichtigen ethischen Themen (u.a. Umgang mit Patientenverfügungen, künstlicher Ernährung bei fortgeschrittenem Leiden, Themen im Umfeld der Geburtshilfe).

Im Bereich der innerbetrieblichen Fortbildung und Krankenpflegeausbildung werden Mitarbeiter:innen an ethische Fragen herangeführt.

Menschen und Gedanken

Beratung ethischer Fragestellungen

In unseren Leitlinien haben wir unsere ethische Verantwortung gegenüber Patient:innen, Angehörigen und Mitarbeitenden definiert. Zu unseren Grundsätzen gehört die ganzheitliche Hinwendung zum Menschen (medizinisch, pflegerisch und seelsorgerlich). Mit unserem Ethik-Komitee tragen wir diesem Ansatz Rechnung.

Unsere Aufgaben:

  • Die begleitende Beratung von Patient:innen und Angehörigen sowie Mitarbeitenden in ethischen Fragen
  • Die Erstellung von Regelungen und Standards zu ethischen Fragen im Krankenhausalltag
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit (im Rahmen der Patientenakademie)
  • Die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für unsere Mitarbeiter:innen

Die ethische Beratung soll der anfragenden Person zu mehr Klarheit verhelfen und ihn:ihr bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Diese Beratung ist kostenlos und das Ergebnis hat weder für ihn:ihr noch für die behandelnden Ärzt:innen und Pflegekräfte eine bindende Wirkung. Vielmehr wollen wir gemeinsam schauen, welche Behandlung sich der:die Patient:in in der aktuellen Situation wünschen würde.

Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und des diakonischen Auftrags des AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM HAMBURG wollen wir Anfragende durch dieses Angebot des Ethik-Komitees bei mitunter schwierigen und belastenden Entscheidungen nicht alleine lassen und ihnen während dieser Situation hilfreich zur Seite stehen.

Das Ethik-Komitee ist interdisziplinär aus Mitarbeiter:innen aus Medizin, Pflege, Seelsorge und Verwaltung zusammengesetzt. Die Beratung erfolgt auf neutraler Ebene, d. h. die Mitglieder:innen des Ethik-Komitees, die für die konkrete Beratung zur Verfügung stehen, sind nicht in die aktuelle Situation eingebunden. Stattdessen moderieren sie beispielsweise im Rahmen einer „ethischen Fallbesprechung“ das Gespräch zwischen behandelnden Ärzt:innen, Pflegekräften und Angehörigen.

 

 

 

Ausgewählte Themen

Nachgefragt: Das Ethik-Komitee

Oberarzt Dr. Karsten Schwarting (Klinik für Innere Medizin DKH) ist Gründungsmitglied des Ethik-Komitees unserer Klinik, das seit 2007 besteht. Er erklärt, warum ihm ein solches Gremium wichtig ist.  

Herr Dr. Schwarting, warum sind Sie Mitglied im Ethik-Komitee? 
Ich sehe den Patienten nicht als „Kunden“, der eine Dienstleistung einfordert, sondern als Kranken, der mit allen seinen Sorgen in seinem Umfeld betreut werden soll. Dabei stellen sich manchmal die Fragen nach dem Lebenssinn und dem Umgang mit dem Sterben. In einem interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkomitee erfährt man die Sichtweisen verschiedener Berufsgruppen, so dass ethische Konflikte auf einer breiten Meinungsbasis erörtert  werden können.  

Was war Ihr einprägsamster Moment als Mitglied des Ethik Komitees?
Besonders hat mich unsere Diskussion zur Frage der künstlichen Ernährung beschäftigt. Ist eine künstliche Magensonde (PEG) immer im Sinne des Patienten angezeigt?  

Gab es einen Moment in Ihrer beruflichen Laufbahn, wo Sie sich im Nachhinein ein Ethik-Komitee gewünscht hätten?  
Ich entsinne eine junge Patientin mit einer erst kürzlich diagnostizierten Magenkrebserkrankung. Der Krebs hatte sich schon ausgebreitet, aber nicht in einem Ausmaß, dass die Erkrankung unmittelbar lebensbedrohlich war. Eine onkologische Behandlung war noch nicht begonnen worden. Es kam zu einer Verschlechterung des Befindens durch eine Lungenembolie. Es stellte sich die Frage, inwiefern erweiterte intensivmedizinische Maßnahmen eingeleitet werden sollten oder ob man sich auf palliative Maßnahmen beschränken sollte. Hier hätte ich mir gerne als Beratung ein Ethikkomitee gewünscht. Wir haben uns als Ärzteteam, damals noch nicht als interdisziplinäres Ethikkomitee, für palliative Maßnahmen und gegen eine Intensivtherapie entschieden. 

Was wünschen Sie dem Ethik-Komitee für die nächste Zeit? 
Ich wünsche mir, dass das Ethik-Komitee mit seiner Kompetenz von allen Mitarbeitern als unabhängige beratende Institution geschätzt und als (ethisches) Gewissen im Klinikalltag wahrgenommen wird. Ethische Aspekte dürfen auch in der Zeit wirtschaftlichen Denkens nicht vernachlässigt werden. Das Ethikkomitee lebt von dem Engagement der Mitglieder und der Akzeptanz der Mitarbeiter.

Patientenverfügung

Patientenverfügungen gewinnen im Krankenhausalltag zunehmend an Bedeutung. Der Umgang mit ihnen ist seit dem 1. September 2009 in Deutschland gesetzlich geregelt. Für viele ist dabei überraschend, dass die Rechtslage in Deutschland keine automatische Stellvertretung in Gesundheitsfragen kennt. Das bedeutet, dass z. B. der Ehepartner oder nahe Angehörige keinerlei Entscheidungsbefugnis in Hinblick auf die Behandlung haben, wenn sich der Patient – aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung – selbst nicht mehr äußern kann.

Vollmacht

Hat der Patient also nicht bereits in gesunden Tagen für diesen Fall eine Vollmacht für Gesundheitsfragen an eine andere Person ausgestellt, muss über das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Gesetzlicher Betreuer

Dieser gesetzliche Betreuer – ebenso wie der vom Patienten direkt Bevollmächtige – muss sich bei seinen Entscheidungen am (mutmaßlichen) Willen des Patienten orientieren.
 

Patientenverfügung

Deshalb ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung zu erstellen, in der Wunsch- und Wertvorstellungen des Patienten schriftlich festgehalten sind.
Um Bürger über Patientenverfügungen zu informieren, bietet das AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM HAMBURG jährlich im Rahmen seiner "Patientenakademie" eine Veranstaltung an; Referent ist i.d.R. unser Oberarzt Dr. Karsten Schwarting (siehe Interview links).

Der Patientenwille zählt

Früher soll es einmal Ärzte gegeben haben, die folgendes gesagt haben:

"Wenn Patienten und Angehörige von Patienten sagen, Herr Doktor, hier ist eine Patientenverfügung, dann sage ich: „Sie können sie ruhig in ihrem Nachtkästchen bewahren, sie interessiert mich nicht.“

Diese traditionelle Haltung, nach der der Arzt allein entscheidet, was für den Patienten gut ist, ist vorbei. In den letzten Jahren wurde die Position der Selbstbestimmung des Patienten zunehmend gestärkt. Dabei können die Interessen des Patienten im Wiederspruch zum Fürsorgegedanken der Pflegenden und Behandelnden stehen. So kann der Patient jegliche therapeutische Maßnahmen ablehnen, während der Arzt noch Therapiechancen zum Nutzen des Patienten sieht. 

Heute berät und begleitet der Arzt den Patienten, gibt Informationen und Entscheidungsgrundlagen. Der Patient versucht, unklare Punkte zu klären und entscheidet dann letztlich. Die Entscheidungen des Patienten, wenn sie denn für konkrete Situationen getroffen sind, sind für den Arzt bindend. 

Durch ausführliche Gespräche mit dem Patienten versuchen wir, seine Ansichten, Ziele und Wertvorstellungen zu ergründen. Eine Patientenverfügung ist für uns immer eine sehr gute Orientierung. Kommt es zu Konflikten oder sind Entscheidungen nur schwer abzuleiten, bleibt für uns die Möglichkeit der ethischen Fallbesprechung. 

Die Werte und Zielvorstellungen werden interpretiert durch Befragung von Angehörigen und ein Zusammentragen von Informationen durch die unterschiedlichsten Berufsgruppen, die den Patienten betreuen.

Ethischer Grundsatz ist es immer, dem Patienten durch umfangreiche Informationen und Aufklärung Entscheidungen in seinem Sinne zu ermöglichen, sofern er voll entscheidungsfähig ist. Diese werden dann auch von uns akzeptiert. Bei nicht direkt zu klärendem Patientenwillen ist im Sinne des mutmaßlichen Patientenwillen zu entscheiden.

Patientenverfügungen bleiben so nicht im Nachtkästchen. Eine medizinische Maximaltherapie (Heimbeatmung, Dialyse) gegen den Willen des Patienten widerspricht unseren ethischen Vorstellungen.