Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Wollen Sie zu einer geplanten Behandlung in unser Haus kommen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Sie finden die entsprechenden Telefonnummern auf den Seiten der jeweiligen Klinik oder des entsprechenden Organzentrums (siehe unten). Bitte planen Sie für das Telefonat etwa zehn Minuten Zeit ein, damit wir alle damit zusammenhängenden Fragen in Ruhe klären können. Sind Sie gesetzlich versichert, halten Sie bitte den Einweisungsschein bereit.

Unsere Mitarbeiter:innen klären mit Ihnen in aller Ruhe die notwendigen Fragen und teilen Ihnen dann den nächstmöglichen Termin mit. Häufig wird zunächst nur ein Gesprächstermin mit unseren Spezialist:innen vereinbart, damit Ihre Situation ausführlich besprochen und ggf. weitere Untersuchungen veranlasst werden können. Eventuell sind sogar mehrere Termine notwendig. Zum Abschluss dieser vorstationären Phase erhalten Sie eine ärztliche Empfehlung. Sie entscheiden dann, ob zum Beispiel die vorgeschlagene Operation durchgeführt werden soll oder nicht.

Wenn Sie die Behandlung wünschen, erhalten Sie einen entsprechenden Termin. Je nach Dringlichkeit und unseren Kapazitäten kann dieser Termin eher kurzfristig oder auch erst einige Wochen später liegen. Auch wird bereits besprochen, mit welchen vorübergehenden Einschränkungen Sie in der Zeit nach dem Eingriff oder der Behandlung rechnen müssen. Sie können dann die entsprechenden Vorbereitungen treffen. Wenn Sie es wünschen, unterstützt Sie unser Team vom Entlassmanagement bei der Organisation einer Anschlussversorgung.

Informationen zur Unterkunft

Unterkunft

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Akutkrankenhaus rund um die Uhr Notfälle aufnehmen und sich daher die Belegungssituation ständig verändert. Reservierungen sind daher leider nicht möglich. Wir bemühen uns, Ihre Unterbringungswünsche zu berücksichtigen.

  • Wir haben ausschließlich Einbett- oder Zweibettzimmer mit eigenem Badezimmer.
  • Die Vergabe von Einbettzimmern ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Zimmer frei ist. Eine Einzelbelegung von Zweibettzimmern ist nicht möglich. 
  • Wenn Sie Interesse an einer Unterbringung auf unserer Komfortstation haben, sprechen Sie das gerne im Aufnahmegespräch an. Die Unterbringung ist gegen Aufpreis für alle Patient:innen möglich; gegebenenfalls ist die Unterbringung auf der Komfortstation bereits von Ihrer Krankenversicherung abgedeckt.
  • Einzelne Komfortelemente können auch dann gebucht werden, wenn keine Unterbringung auf der Komfortstation gewünscht oder möglich ist. 
  • Wenn Sie bereits am Vortag anreisen oder Angehörige in unmittelbarer Nähe unterbringen wollen, haben wir Ihnen einige hilfreiche Informationen zur Unterbringung von Angehörigen hier zusammengestellt. 

Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Seite Ihr stationärer Aufenthalt.

Weitere Informationen zu Versicherungsfragen

Alle Patient:innen erhalten garantiert die gleiche medizinische Behandlungsqualität. Die privaten Krankenversicherungen finanzieren jedoch für ihre Patient:innen Komfortelemente wie eine umfangreichere Menükarte, Zeitungen, WLAN oder zusätzliche Hygieneartikel, die wir auch allen anderen Patient:innen gegen eine (allerdings selbst zu zahlende) Gebühr anbieten.  

  • Gesetzliche Versicherte können sich nur dann zu einer geplanten Behandlung im Krankenhaus vorstellen, wenn ein Vertragsarzt das für notwendig erachtet. Für die Behandlung im Krankenhaus wird eine Einweisung ausgestellt, die Sie bitte mitbringen. Wenn Sie bei einem Erstgespräch im Rahmen unserer Sprechstunden keine Einweisung vorlegen, berechnen wir Ihnen 50,00 €, die Sie nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
  • Sie müssen pro Tag einer stationären Behandlung 10 Euro Eigenbeteiligung bezahlen, es sei denn, Sie können eine Befreiung nachweisen. Die notwendige Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Sie können die Eigenbeteiligung gleich im DKH bezahlen: Unsere Kasse ist zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr zwischen Montag und Freitag geöffnet. Wir können Barzahlung, EC und Kreditkartenzahlung entgegennehmen.
  • Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben (z.B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer), bringen Sie bitte die notwendigen Nachweise mit und informieren sich vorab über die Details Ihres Tarifs.
  • Grundsätzlich sind privat versicherte Patient:innen uns gegenüber zur Begleichung der Rechnungen verantwortlich. Allerdings rechnen wir unsere Leistungen auch bei Privatpatient:innen direkt mit der Krankenversicherung ab, sodass Sie von diesem Arbeitsschritt entlastet werden.
  • Bei Beihilfe-berechtigten Versicherten (z.B. Beamt:innen) müssen Sie jedoch den von der Beihilfe zu bezahlenden Anteil selbst bei den zuständigen Stellen beantragen und den Betrag an uns überweisen. Sollte die Bearbeitung des Beihilfeantrags mehr Zeit benötigen als in der Zahlungsfrist vorgesehen, müssen Sie den Betrag zunächst selbst übernehmen. Sollte Ihnen dies aufgrund aktueller Lebensumstände nicht möglich sein, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu unserem Finanz- und Rechnungswesen auf. Wir finden dann gemeinsam eine Lösung.
  • Für unsere privat versicherten Patient:innen sind einige Komfortelemente Standard. Näheres erfahren Sie im Anmeldegespräch.
  • Bitte bringen Sie alle notwendigen Unterlagen zu Ihren Krankenversicherungen mit und informieren sich vorab über die Details Ihres gewählten Tarifs.
  • Sollten Sie Leistungen in Anspruch nehmen wollen, die Ihre Krankenversicherung nicht übernimmt (z.B. ästhetische Chirurgie), können wir einen separaten Behandlungsvertrag abschließen. Näheres erfahren Sie im Gespräch von unseren Ärzt:innen.
  • Grundsätzlich sind Leistungen an Selbstzahler:innen im Voraus zu begleichen.
  • Verfügen Sie über keinen gültigen Krankenversicherungsschutz, müssen Sie für Ihre Behandlung selbst aufkommen. Ist dies nicht möglich, kommt eventuell staatliche Unterstützung in Frage. Bitte sprechen Sie Ihre Situation im Aufnahmegespräch offen an.
  • Bitte bringen Sie, soweit vorhanden, ihre Europäische Krankenversicherungskarte und einen Ausweis (Personalausweis, Reisepass etc.) mit.
  • Wir rechnen grundsätzlich nicht mit Auslandskrankenversicherungen ab. Wenn Sie keine Europäische Krankenversicherungskarte vorweisen können, werden Sie unsererseits als Selbstzahler eingestuft. Sie können die Behandlungskosten anschließend bei Ihrer Auslandskrankenversicherung erstattet bekommen.
  • Bitte bringen Sie bei Bedarf eine dolmetschende Person mit.

Für welche Klinik oder Organzentrum benötigen Sie einen Termin?

Bitte besuchen Sie die Seite der Klinik oder des Organzentrums. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen für eine Terminvereinbarung.