Auch wenn Sie das Handgelenk bewegen können, ist ein Bruch oder ein Bänderschaden nicht auszuschließen. Handgelenksverletzungen können heimtückisch sein; nicht immer ist ein Knochenbruch an der Handwurzel offensichtlich zu erkennen. Gehen Sie zum Arzt. Der Spezialist untersucht die Hand und veranlasst alle nötigen Untersuchungen.
Ein Bruch des Kahnbeins oder ein Bänderriss in der Handwurzel ist auf den ersten Röntgenaufnahmen nicht immer gut zu sehen. Gehen sie nochmals zu Ihrem Orthopäden oder Chirurgen und schildern ihm Ihre Beschwerden. Er wird eine Kernspintomografie (MRT) oder ein Computertomogramm (CT) veranlassen um eine mögliche Verletzung zu erkennen oder auch ausschließen zu können.
Es kann auch ein Bänderriss in der Handwurzel sein. Bestimmte Bänderrisse und hier besonders der Riss der Verbindung zwischen Kahnbein und Mondbein (so genanntes scapho-lunäres Band,( „SL-Band“) verursacht ganz ähnliche Beschwerden.
Auch bestimmte Knochenbrüche an Speiche oder anderen Handwurzelknochen können ganz ähnliche Erscheinungen verursachen.
Die meisten Kahnbeinbrüche können mit normalen Röntgenbildern sicher diagnostiziert werden. Ist die Fraktur hier klar zu sehen und kann eine eventuelle Fehlstellung ausreichend beurteilt werden, so sind keine weiteren Untersuchungen notwendig, um die richtige Therapieentscheidung fällen zu können.
In manchen Fällen, immer dann, wenn die Fragmente nicht verschoben sind, kann der Bruch auf den ersten Röntgenaufnahmen nicht zu sehen sein. In den ersten Tagen kommt es zu einer gewissen Lockerung im Bruchbereich; nach einem Intervall von 1-2 Wochen ist die Fraktur dann auch auf normalen Röntgenaufnahmen zu sehen.
Ein Kernspintomogramm (MRT) kann nicht nur die Kahnbeinfraktur, sondern auch andere krankhafte Veränderungen am Handgelenk wie einen Bänderriss oder einen nicht verschobenen Speichenbruch nachweisen.
Mit einem Computertomogramm (CT) kann die Knochenstruktur besser abgebildet werden; es ist hilfreich bei der Therapieplanung und hier besonders bei der Entscheidung zur Operation.
Nach aktuellen Leitlinien sollte bei einem Kahnbeinbruch zur Therapieentscheidung eine solche Computertomografie durchgeführt werden. Gegenüber einem Kernspintomogramm (MRT) ist die bei einer Computertomografie relativ hohe Strahlendosis mit zu berücksichtigen. Ob diese tatsächlich immer medizinisch notwendig ist, bleibt abzuwarten. Hier sind auch Aspekte des Strahlenschutzes bei der sehr strahlenintensiven Computertomografie zu bedenken.
Siehe auch:
www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/012-016l_S3_Skaphoidfraktur_2015-10.pdf
Es hängt vom Frakturtyp ab.
Brüche im ersten Drittel des Kahnbeins heilen im Gipsverband schlecht und sollen operiert werden. Brüche des mittleren Kahnbeindrittels heilen im Gipsverband, wenn sie unverschoben sind. Die Heilungsdauer liegt hier zwischen 6 und 12 Wochen. Brüche des letzten (handgelenksfernen) Drittels haben eine gute Heilungstendenz im Gipsverband und heilen meist in 6 Wochen.
Immer dann, wenn die Heilungsaussichten im Gipsverband eingeschränkt sind.
Das gilt, wenn anfangs nach der Verletzung der Bruch nicht erkannt und das Handgelenk nicht ruhiggestellt wurde.
Auch Brüche des ersten (handgelenksnahen) Drittels heilen nach einer Operation besser als im Gipsverband. Verschobene Brüche können im Gipsverband ausheilen, die Heilungsaussichten sind jedoch unsicher. Sind weitere Verletzungen vorhanden, wie ein Speichenbruch oder ein Bruch am Ellenbogen, sollte der Kahnbeinbruch operiert werden, um die Mobilisation des verletzten Arms zu beschleunigen.
Der Bruch wird verschraubt. Hierzu wird eine Doppelgewindeschraube verwendet, die komplett in den Knochen eingedreht wird. Ist der Bruch unverschoben, kann dies "minimalinvasiv“, d.h. ohne eine Freilegung des Frakturbereichs durchgeführt werden. Über einem Mini-Schnitt („Stichinzision“) wird ein dünner Metallstift ("Kirschner-Draht") durch den Knochen gebohrt. Dessen Lage wird während des Eingrifft im Röntgenbild überprüft. Liegt er korrekt, wird eine durchbohrte Doppelgewindeschraube über den Metallstift gefädelt. Mit deren Eindrehen werden die Fragmente aufeinander gepresst. Die Schraube selbst ist dann vollständig unter die Knochenoberfläche versenkt.
Ist der Bruch verschoben, so ist eine Öffnung des Bruchbereichs notwendig. Der Bruch wird eingerichtet („reponiert“) und dann mit dem gleichen Verfahren verschraubt.
Die Finger können bewegt werden, der Daumen, soweit es die Schienung zulässt. Eine Hochlagerung mindert Schmerzen und führt zur schnelleren Abschwellung.
Kein Ibuprofen als Schmerzmittel!
Es gibt Hinweise darauf dass durch so genannte „NSAR“, zu denen das Ibuprofen gehört, die Knochenbruchheilung verschlechtert werden kann. Fragen Sie uns!
(siehe auch: www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/144926.html)
Der Arm wird zunächst durchgehend geschient bis zur Entfernung der Fäden. Anschließend kann in vielen Fällen bewegt werden.
Besondere Frakturen, insbesondere die des ersten handgelenksnahen ("proximalen") Kahnbeindrittels erfordern trotz Operation eine längere Ruhigstellungszeit.
Wundheilungsstörungen oder eine Beschädigung von Sehnen oder Nerven im Operationsgebiet sind extrem selten.
Meist kann die Schraube in korrekter Lage eingesetzt werden. Gelingt dies nicht, ist trotz Verschraubung eine längere Ruhigstellung notwendig. Im ungünstigsten Fall bleibt die Knochenbruchheilung aus und weitere operative Maßnahmen sind erforderlich.
In seltenen Fällen kann trotz sachgerechter Verschraubung die Knochenbruchheilung ausbleiben. Dies wird erst im Laufe der Wochen und Monate nach der Operation durch Röntgenkontrollen festgestellt.
Es hängt von der Fraktur, von der bei einer Operation erzielten Stabilität und auch Ihrem Beruf ab. Büroarbeit kann nach 2-4 Wochen wieder aufgenommen werden. Körperliche Arbeit und volle Belastbarkeit sind trotz Verschraubung erst nach ca. 2 Monaten möglich.
Joggen kann man nach dem Entfernen der Fäden, Schwimmen etwa mach 4 Wochen. Bis zur vollen Belastbarkeit des Handgelenks vergehen je nach Frakturtyp und Versorgung 2-3 Monate auch bei unkompliziertem Verlauf.
Eine geplante Entfernung der Schraube ist nach heutiger Erkenntnis nicht notwendig.
In ganz seltenen Fällen wird bei Beendigung der Behandlung eine knöcherne Ausheilung angenommen, obwohl diese nicht vollständig eingetreten ist. Ein Jahr nach der Verletzung sollte daher eine abschließende Röntgenkontrolle des Handgelenks durchgeführt werden.