Wir haben für Sie Fragen aus allen Bereichen der Plastischen Chirurgie zusammengestellt, die von sehr vielen Patienten gestellt werden. Die Liste ist nicht vollständig und kann kein persönliches Beratungsgespräch ersetzen.
Im Rahmen eines ausführlichen ambulanten Vorgespräches in der Plastisch-Chirurgischen Sprechstunde werden die Möglichkeiten einer Kostenübernahme seitens der Krankenkasse mit dem Patienten besprochen. In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Operation nur, wenn medizinische Gründe vorliegen. An der Brust wären das u.a. entzündliche Veränderungen in der Unterbrustfalte durch das Aufliegen einer sehr großen Brust, eingezogene BH-Träger oder ausgeprägte Rückenschmerzen, die auch mit Massagen oder Sport nicht zu beheben sind.
Die Kosten für eine ästhetische Operation sind sehr unterschiedlich, da sich der operative Aufwand je nach Eingriff unterscheidet. Die Kosten setzen sich aus einem Krankenhausanteil, einem Honorar für den Anästhesisten und dem Operationshonorar zusammen. Kosten können je nach Zeitaufwand auch bei gleichem Eingriff unterschiedlich hoch sein. Im Vorgespräch werden dem Patienten die einzelnen Kosten sorgfältig erläutert.
Ob eine Patientin nach Brustoperation noch stillen kann, hängt sehr stark von der Art des Eingriffs ab. Solange die Brustdrüse unversehrt bleibt, wie bei einer Brustvergrößerung mittels Implantat, besteht nur ein minimales Risiko für einen Stillverlust. Bei einer Brustverkleinerung, bei der die Brustdrüse neu geformt wird und die Brustwarze an der Drüse nach oben verlagert wird, ist das Risiko deutlich größer, nicht mehr stillen zu können. Auch hier wird der Arzt in der Sprechstunde anhand des Befundes bereits ein ungefähres Risiko aussprechen können.
Bei einer Brustvergrößerung oder -straffung ist das Risiko einer Durchblutungsstörung der Brustwarzen mit Verlust derselbigen sehr klein. Bei einer Brustverkleinerung ist das Risiko absolut abhängig von der Größe und Länge der Brust. Je tiefer eine Brust auf der Brustwand hängt, desto größer ist das Risiko, die Brustwarze zu verlieren. Dennoch ist es auf einer Risikoskala sehr weit unten einzustufen.
Auch hier hängt es ganz wesentlich von der Art der Brustoperation ab. Bei einer Bruststraffung oder -verkleinerung wird die Brustdrüse innerlich neu geformt. Das Drüsengewebe heilt wesentlich langsamer als die Haut, so dass hier auf hüpfende Sportarten, wie Joggen, Aerobic oder Reiten für drei Monate verzichtet werden sollte, um das operative Ergebnis nicht zu gefährden. Bei einer Brustvergrößerung kann die Patientin schon nach sechs bis acht Wochen wieder Sport machen. Im ersten Jahr nach der Brustoperation sollten aber alle Patientinnen bei jeglicher sportlicher Betätigung einen guten Sport-BH tragen.
Wenn ein Patient nach einer Straffungsoperation am Körper oder Brustoperation wie Verkleinerung oder Straffung wieder zunimmt, kann das operative Ergebnis sich sehr stark verändern. Nimmt er weiter ab, so kann der Hautmantel wieder erschlaffen und eine Nachstraffung empfehlenswert werden.
Ist eine weitere Gewichtsreduktion geplant, so sollte ein Patient diese immer vor einer Straffungsoperation angehen.
Eine Tumorkonferenz kommt bei allen bösartigen Gewächsen (Tumoren) zusammen. Dort wird die weitere Planung der Therapie eines Patienten besprochen. An der Tumorkonferenz nehmen der Operateur, der Gynäkologe, Orthopäde, Chirurg oder der Plastische Chirurg, der Onkologe, der Strahlentherapeut und der Pathologe teil. Auf diese Art wird die allerhöchste Sicherheit und Kompetenz für den Patienten gewährleistet.
Wesentlicher Bestandteil der Plastischen Chirurgie ist heutzutage die Mikrochirurgie, die aus rekonstruktiven Zentren wie unserem nicht mehr weg zu denken ist. Die Mikrochirurgie erlaubt dem Plastischen Chirurgen mithilfe des Mikroskops (mit bis zu 25-facher Vergrößerung), während der Operation umliegende Strukturen optimal zu schonen und kleinste Gefäße und Nerven wiederherzustellen.
Dies ermöglicht Gewebe wie Haut, Fett, Faszien und/oder Muskel mit ihrer Blutversorgung und ggf. Nervenversorgung von tumorfernen Stellen des Körpers zu entnehmen und auf den Defekt zu transplantieren. Nerven und Gefäße werden dann unter dem Mikroskop neu vernäht. Eine gute Durchblutung ist eine wesentliche Voraussetzung für das Einheilen des transplantierten Gewebes.
Auf diese Weise können selbst ausgedehnte Gewebedefekte verschlossen und zum Teil verlorengegangene Funktionen wiederhergestellt werden. Dies ist u.a. besonders beeindruckend bei der Wiederherstellung der Gesichtsmimik im Falle einer Nervenlähmung des Gesichtsnervs (N. Fazialis). Für Patienten sind solche Operationen für die Wiedereingliederung in das soziale und berufliche Leben von größter Wichtigkeit.
PIP-Implantate sollten grundsätzlich immer aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Ergebnisse vor über die langfristigen Folgen für die Patientinnen, die PIP-Implantate einliegen hatten.
Die Kosten werden dann von der Kasse vollständig übernommen, wenn es sich um eine medizinisch indizierte Ausgangsoperation gehandelt hat. Wurden die Implantate aus ästhetischen Gründen eingebracht, so übernimmt die Krankenkasse meist nur einen Teil der Kosten für die Entnahme oder den Wechsel der Implantate.
Die Prüfung der Kostenübernahme unterliegt der Krankenkasse und wird individuell entschieden.
Notwendige zusätzliche Bruststraffungen werden von der Krankenkasse allerdings nicht bezahlt und sind Eigenleistung der Patientin.